Wartung & Service aus Meisterhand

Sie sind in der Pflicht,
... sich als Betreiber einer Aufzugsanlage,
an die Betriebssicherheitsverordnung zu halten.
Das Nichtbeachten dieser Verordnung kann gravierende
straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Die Entscheidung liegt bei Ihnen
... welche Wartungsart Sie benötigen.
Wartung und Reparatur zu einem Pauschalpreis (Vollwartung) oder einer reinen Wartung (Teilwartung).

Informieren
... Sie sich, welche Wartungshäufigkeit der Hersteller verlangt.
Zur Ermittelung der Nutzungshäufigkeit sollten eventuell Zähler von Fahrten und Betriebsstunden bei Bedarf nachgerüstet werden.
Prüfen Sie, ob feste Wartungsintervalle oder Wartung nach tatsächlicher Nutzungsintensität sinnvoll ist.

Für Sie leben wir die DIN EN13015
Ihre Wartungen führen wir nach DIN EN 13015:2008 aus:
- die Arbeiten werden einheitlich nach europäischen Qualitätskriterien ausgeführt.
- qualifizierte Wartung und fachgerechte Definition der Wartungsintervalle.
- dokumentation der ausgeführten Arbeiten.




Wir sind der Partner, der alle Fragen zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage beherrscht.

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Anlage.
Rufen Sie uns heute noch an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.