Betreiberinformation
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung unter anderem verpflichtet, Aufzüge auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und zu betreiben.
Regelmäßige Wartung und notwendige Instandsetzungsarbeiten sollten nur von Fachleuten durchgeführt werden.
SEELIG-Aufzugstechnik ist für Sie da, wenn es darum geht, Gefährdungspotentiale zu ermitteln und sicherheitstechnische Bewertungen zu erstellen.
Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie Ihr Budget.
Wenn Sie Hilfe benötien, so nutzen Sie unser Kontaktformular.
Link zu www.gesetze-im-internet.de / Betriebssicherheitsverordnung
Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung unter anderem verpflichtet, Aufzüge auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und zu betreiben.
Regelmäßige Wartung und notwendige Instandsetzungsarbeiten sollten nur von Fachleuten durchgeführt werden.
SEELIG-Aufzugstechnik ist für Sie da, wenn es darum geht, Gefährdungspotentiale zu ermitteln und sicherheitstechnische Bewertungen zu erstellen.
Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie Ihr Budget.
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